Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Die hier vorliegenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
regeln die
Rechtsbeziehungen
zwischen der smartroom.ch gmbh
und
deren Kunden (nachfolgend
Gast/Gäste
genannt). Die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten
für
jegliche Angebote und
Dienstleistungen der
smartroom.ch gmbh,
insbesondere aber
für
das
jeweilige
Überlassen
eines Apartments der
smartroom.ch gmbh.
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Mit Absenden der elektronischen
Buchungsanfrage bzw.
spätestens
bei
Erhalt der schriftlichen
Buchungsbestätigung/Beherbergungsvertrag
erklärt
sich der
Gast
vollumfänglich
mit
den
AGB
der
smartroom.ch gmbh einverstanden. Die
AGB
sind
jederzeit auf
www.smartroom.ch
verfügbar und
werden bei
Vertragsabschluss dem
Gast
übergeben.
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1.1
Die
smartroom.ch gmbh
überlässt
dem
Gast das
jeweilige Apartment zur
privaten Nutzung;
eine
geschäftliche
Nutzung bedarf der
vorgängigen
schriftlichen Genehmigung seitens
der
smartoom.ch gmbh.
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1.2
In
einem Apartment
dürfen
nur
so
viele Personen beherbergt werden, wie
im
Vertrag
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1.3
Der Gast wird mit Bezug des Apartments
unmittelbarer Besitzer des betreffenden
Apartments inkl. Ausstattung
(Möblierung).
Das Apartment verbleibt jedoch im
unmittelbaren und
unselbständigen
Besitz der smartroom.ch
gmbh.
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1.4
Der schriftlich abgeschlossene
Beherbergungsvertrag gilt
für
das
vorgängig
gebuchte Apartment; bei
eventuellem Wechsel in ein
anderes Apartment wird
ein
neuer
Beherbergungsvertrag
angefertigt.
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1.5 Die auf
unserer Webseite abgebildeten
Apartments, Wohnungen und Zimmer zeigen
den
Stil des
jeweiligen Standorts. Abweichungen
von
den
Bildern sind
möglich.
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1.6 Die Buchungszusage
für
ein Apartment, ein
Zimmer oder eine Wohnung ist
verbindlich, sobald wir diese
schriftlich, telefonisch, durch
eine
mündliche
Zusage oder eine
Bestätigung
per Mail
erhalten haben.
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1.7
Bei
nachträglich
durch den
Gast
gewünschte
Vertragsänderungen,
welche die Neuausstellung des
Beherbergungsvertrages erfordern,
wird
eine
Verwaltungsgebühr
von Fr.
150.00 verrechnet.
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2. Vertragsdauer und
Kündigung/Verlängerung/Stornierung
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2.1
Dauer und
Beginn der
Beherbergung wird im
Beherbergungsvertrag schriftlich
festgelegt.
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2.2
Bei einem unbefristeten
Beherbergungsvertrag
für
ein Zimmer kann
mit einer Frist von zwei Wochen auf
Ende einer einmonatigen
Beherbergungsdauer
gekündigt
werden (Mindestaufenthalt 1 Monat).
Bei einem
unbefristeten Beherbergungsvertrag
für
eine Wohnung kann
mit einer Frist von drei Monaten auf
Ende einer dreimonatigen
Beherbergungsdauer
gekündigt
werden.
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2.3
Der
Betrag für
die einmonatige Beherbergungsdauer
ist auch dann
geschuldet, wenn ein
Apartment nicht bezogen wird oder bei
einer Stornierung ausserhalb der
Stornierungsfristen.
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2.4
Bei befristeten
Verträgen
ist
für
die gesamte Dauer der
vereinbarte
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Beherbergungspreis geschuldet.
Eine
vorzeitige
Auflösung
des
Vertrages ist
nur
mit
Zustimmung
der
smartoom.ch gmbh
möglich.
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2.5
Eine
Verlängerung
bei befristeten
Verträgen
ist
nur
auf
Anfrage/Absprache und
bei
|
entsprechender
Verfügbarkeit
möglich.
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2.6 Das Apartment muss in
einem ordentlichen und
sauberen Zustand
übergeben
werden,
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allfällige
grobe Verschmutzungen
können
nachträglich
in
Rechnung gestellt werden.
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2.7 Nach
dem
Auszug erfolgt eine Endreinigung. Falls
diese den
üblichen
Rahmen
übersteigt
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und/oder
übermässiger
Abfall oder
persönliche
Gegenstände
liegengelassen werden,
müssen
wir diese
zusätzlich
in
Rechnung stellen.
Einlagerungskosten
für
persönliche
Gegenstände
können
erhoben werden.
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2.8 Die
Kündigung
muss schriftlich per
Post oder Mail erfolgen und
durch die smartroom.ch
|
gmbh
schriftlich
bestätigt
werden. Nach
Ablauf der
Beherbergungsfrist hat
der
Gast das
Apartment, das
Zimmer oder die Wohnung unaufgefordert
und
pünktlich
bis 11 Uhr zu verlassen. Findet
keine
pünktliche
Übergabe
statt, so
behält
sich die smartroom.ch gmbh die
polizeiliche Ausweisung vor. Die Kosten
für
den verspäteten
Auszug werden in Rechnung
gestellt.
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3. Bezahlung und
Kreditkartenabbuchung
3.1 Sofern
nicht anders
vereinbart, ist der
Betrag vor Empfangnahme des Schlüssels zu
bezahlen.
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Für
eine Beherbergungsdauer
über
einen Monat hinaus ist der
neue Betrag
vor dem
beginnenden Beherbergungsmonat zu
begleichen.
3.2 Werden
die
geschuldeten
Beträge,
die
vor
dem
Einzug
fällig
sind,
nicht
rechtzeitig innert
auf der
Rechnung angegeben
Zahlungsfrist
bezahlt,
ist die
smartroom.ch
gmbh
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten,
d.h.
die
Buchung zu
stornieren
und
dem Gast
den
Zutritt zum
Apartment
zu verweigern.
Bezahlt
der
Gast
während
eines Aufenthaltes
einen
fälligen
Rechnungsbetrag
nicht, befindet
er sich
ab
dem
Zahlungstermin
in Verzug.
Die smartroom.ch
gmbh wird
den
Gast
auffordern,
den
geschuldeten Betrag
innert 30
Tagen
zu
überweisen.
Wird diese
Nachfrist
nicht
eingehalten, ist
die smartroom.ch
gmbh
berechtigt,
mit einer Frist von
mindestens 30 Tagen
auf Ende eines
Monats zu
kündigen.
Mahngebühren
sowie
Verzugszinsen
können
nachträglich
verrechnet
werden.
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3.3
Der Gast ist bei
der
Buchungsbestätigung
verpflichtet, der
smartroom.ch gmbh
seine Kreditkarten-Details mitzuteilen,
und
erklärt
sich mit
seiner Unterschrift im
Beherbergungsvertrag
ausdrücklich
einverstanden, dass
allfällige
Zahlungsrückstände
innert 2 Tagen
nach
Fälligkeit
von
seinem Kartenkonto abgebucht
werden
dürfen.
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3.4
Sofern nichts anderes vereinbart ist,
ist die
smartroom.ch gmbh
berechtigt, den
Rechnungsbetrag (maximal 1 Monat)
am
Anreisetag der
Kreditkarte zu belasten.
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3.5
Gleiches gilt
grundsätzlich
für
notwendige Nachreinigung und vom
Gast verursachte
Schäden.
Der Gast wird in
jedem Fall
vorgängig
benachrichtigt. Die smartroom.ch
gmbh
behält
sich das
Recht vor, in
solchen
Fällen
eine einmalige
Umtriebsentschädigung
dem
Aufwand
entsprechend zu
berechnen.
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3.6 Bei
Buchungen per Telefon oder E-Mail ist
nur die
Bezahlung per Kreditkarte oder
im
Voraus per
Banküberweisung
möglich.
Eine Barzahlung beim Check-in
ist nur
nach Absprache
möglich.
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3.7
Für
verspätete
Zahlungen wird jeweils eine
Mahngebühr
von
Fr. 100.00 erhoben.
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4. Check-in
und Check-out
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4.1
Grundsätzlich
gelten folgende Bezugs-/Abreisezeiten:
Check-in: ab
14.00 Uhr, Check-out:
|
spätestens
11.00 Uhr.
Sonderwünsche
müssen
vorab mitgeteilt und von
der
smartroom.ch gmbh
bestätigt
werden.
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Ohne
diese Absprache wird
bei
späterem
Verlassen des Apartments eine
zusätzliche
Tagesrate
verrechnet.
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4.2
Sämtliche
Apartments werden
vor Anreise auf
Sauberkeit,
Mängel
oder
Schäden
kontrolliert.
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Sollte der Gast Beanstandungen haben,
so
hat
er
diese
unverzüglich
an
unsere
Rezeption/Hotline zu
melden.
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5.1
Der Gast verpflichtet sich,
jede
unsachgemässe
Benutzung des Apartments und
der
|
Einrichtung zu vermeiden. Waschmaschine
und
Trockner sind
sorgfältig
zu behandeln,
insbesondere die Reinigung der
Filter.
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Bei
Zuwiderhandeln
behält
sich die
smartroom.ch gmbh
das Recht vor,
allfällige
Haftungsansprüche
gegenüber
dem
Gast geltend zu machen.
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5.2
Bei Verlust der
Schlüsselkarte
bzw. des
Schlüssels
erhält
der Gast gegen
eine Zahlung von
|
CHF
250,00 eine neue Karte bzw. einen
neuen
Schlüssel.
Bei
Verlust von
einem
Briefkastenschlüssel
verrechnen wir
CHF 100,00.
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5.3
Der Gast verpflichtet sich,
in
der
Benutzung seines Apartments auf
die
anderen
|
Mitbewohner
gebührend
Rücksicht
zu nehmen und
die
Hausordnung zu beachten.
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5.4
Es ist dem
Gast nicht gestattet, das jeweilige
Apartment an
Dritte zu vermieten oder
|
zum Gebrauch zu
überlassen.
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5.5
Die Haltung von
Haustieren im
jeweiligen Apartment ist
nur
nach vorheriger
schriftlicher
|
Genehmigung seitens der
smartroom.ch gmbh gestattet.
Ein
Aufpreis kann geltend
gemacht
werden.
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5.6
Das Personal und
der
Reinigungsdienst hat
die
Erlaubnis, das
Apartment (auch bei
|
Abwesenheit des Gastes) zum Zweck
der
Reinigung und
Kontrolle zu
betreten. Gleiches gilt
für
unsere Haustechniker im
Fall
notwendiger Reparaturen sowie bei
Besichtigungen mit
neuen
Interessenten. Der Gast ist sich
bewusst, dass die Mitarbeitenden der
smartroom.ch gmbh
dafür
über
die notwendigen
Schlüssel
verfügen.
Die smartroom.ch gmbh zeigt die
Arbeiten und Besichtigungen rechtzeitig
an und berücksichtigt
bei der Durchführung
die Interessen des
Gastes.
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verboten. Bei Verstoss
können
Reparaturen und
Reinigungskosten in
Rechnung gestellt werden.
Ein
Verstoss kann zur
ausserordentlichen
Kündigung
führen.
Sollte durch unerlaubtes Rauchen
ein
Feueralarm
ausgelöst
werden
oder die Rauchmelder mutwillig
manipuliert worden sein,
übernimmt
die smartroom.ch gmbh
keine Haftung. Die dadurch entstehenden
Kosten der
Feuerwehr oder sonstiger
Sicherheitsdienste sind
durch den
Gast zu bezahlen.
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5.8 Das Rauchen ist im
Apartment sowie auch in
den
öffentlichen
Räumen
des
Hauses verboten.
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5.7 Es ist
nicht erlaubt,
Änderungen
am
Apartment vorzunehmen.
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6.1
Das jeweilige Apartment wird
standortsgemäss
mindestens einmal
wöchentlich
gereinigt.
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Die Grundreinigung beinhaltet
die
oberflächliche
Reinigung des Apartments, der
Küche
und
des
Badezimmers (falls vorhanden) sowie
Wechsel der
Bett- und
Frotteewäsche.
Private
Gegenstände
werden
nicht
aufgeräumt.
Die Locations in
Bremgarten und
Wettingen bieten
diesen Service nur
gegen
einen Aufpreis an. Die Endreinigung ist
in
der
Beherbergung
inbegriffen. Bei starker Verschmutzung
und
übermässiger
Verunreinigung kann der
Mehraufwand
nachträglich
in
Rechnung gestellt werden.
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6.2
Abfallsäcke
werden vom
Reinigungsdienst entsorgt.
Es ist
nicht gestattet,
gefüllte
|
Abfallsäcke
vor dem
Apartment, im
Flur, im
Treppenhaus oder auf
dem Balkon zu deponieren. Wurde
kein
Reinigungsservice gebucht, muss
der
Gast seinen Abfall selbst
entsorgen.
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6.3 Es kann sein,
dass die Liegenschaft zur
Gewährleistung
der
Sicherheit sowie zum Schutze
des
|
persönlichen
Eigentums
videoüberwacht
wird.
Die Aufzeichnungen
werden
im Einklang mit der
Datenschutzgesetzgebung
bearbeitet
und
nur
in
Verdachtsfällen
den
Behörden
übergeben.
6.4 Dem Gast
steht eine
Notfalltelefon-Nummer
zur
Verfügung.
Selbstverschuldete
Notfälle
wie z.B.
Schlüsselverlust
und
Notfälle,
welche
auch zu
normalen
Büroöffnungszeiten
hätten
erledigt
werden
können,
verrechnen
wir
mit einem
Stundenansatz
von Fr.
100.00.
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7. Internet / Radio
/
TV-Gebühren
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7.1 Die smartroom.ch gmbh
bietet an
allen Standorten eine
Business-Wireless-LAN-Verbindung
|
an.
Bei
Ausfall,
Beeinträchtigung oder
Nichtbetrieb
der Internetverbindung
haftet die smartroom.ch gmbh nur,
soweit sie ein Verschulden
trifft.
7.2 Bei einer Beherbergung von mehr als
3 Monaten erfolgt eine
Rechnungsstellung
für Radio/TV-Gebühren direkt
durch die Serafe AG.
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8.1
Gegen
allfällige
Risiken aus der
Beherbergung (Unfall, Krankheit,
Eigentumsverlust durch
|
Wasser, Feuer, Diebstahl usw.)
ist
der
Gast durch die smartroom.ch gmbh
grundsätzlich
nicht
versichert.
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8.2
Wir empfehlen unseren
Gästen
daher dringend, eine entsprechende
Versicherung
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9.1
Bei einer Buchungsdauer ab 12
Wochen ist der
Gast verpflichtet, sich
nach dem
Einzug
|
innert 14 Tagen
bei den jeweiligen
zuständigen
Behörden
(Gemeinde,
Kreisbüro,
Post etc.)
anzumelden und
sich bei Auszug wieder
abzumelden.
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9.2 Die smartroom.ch gmbh kommt
nicht
für
die
Kabelfernseh- und
Radiogebühren
inkl.
Urheberrechtsgebühr
für
langfristige Gäste
auf (z.B.
Serafe).
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10.1
Für
das Zutrittsrecht ist auf die
Bestimmung in Ziffer 5.6 zu
verweisen.
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11.1
Der
Beherbergungsvertrag
unterliegt dem
schweizerischen
Recht.
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11.2 Gerichtsstand
ist
am
Ort des betreffenden
Apartments.
12.
Änderungen
und
Ergänzungen
der
AGB
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12.1
Über
Änderungen
oder
Ergänzungen
der AGB
wird der Gast
per E-Mail informiert.
Die
Änderungen
und Ergänzungen
erlangen ohne seinen Widerspruch
innerhalb von 4 Wochen
Wirkung.
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13.
Missachtung des
Beherbergungsvertrags, der
AGB,
der
Hausordnung und der Hinweise
13.2 Die allgemeine Hausordnung
gemäss
Aushang der
jeweiligen Liegenschaft ist
einzuhalten.
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13.1
Werden der Beherbergungsvertrag,
die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
die
Hausordnung und
weitere
Hinweise der
Regeln schwer oder wiederholt
verletzt,
so kann dies zu einer Kündigung mit der
ordentlichen Frist (vgl. Ziffer 2.2)
auf einen beliebigen Zeitpunkt
führen.
13.2 Die allgemeine
Hausordnung
gemäss
Aushang
der
jeweiligen
Liegenschaft
ist
einzuhalten.
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